Hallo Vera,
denke letzteres. Hier kannst Du die Details nachlesen
http://www.20min.ch/...tempel-19093269
steht auch so in den Onlinehaendlernews.de :
"....Danach gilt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a UStG nur für Lieferungen, die der Abnehmer im persönlichen Reiseverkehr ausführt. ‚Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr‘ setzt voraus, dass es sich regelmäßig um Geschäfte über den Ladentisch handelt“, heißt es von der Bundesfinanzdirektion Nord.
ist wohl nur ein Schnellschuss der deutschen Zollbehörde welche die Trickserei der Schweizer Onlinekunden unterbinden will.
Gruß Fred