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EU Wiederrufsrecht - Musterformular


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25 Antworten zu diesem Thema

#1 Pumuckel

Pumuckel

    Erfahrener Benutzer

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  • 268 Beiträge

Geschrieben: 09 May 2014 - 21:49

Hallo,

 

das zukünftige EU-Widerrufsrecht fordert, dem Kunden im Shop ein "Muster-Wiederrufsformular" zur Verfügung zu stellen.

 

Bastelt Ihr das alle selber und/oder wird es da eine SMS Unterstützung geben?

 

 

Gruß Fred

 

 


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#2 Roemer

Roemer

    Senior Benutzer

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Geschrieben: 28 May 2014 - 13:46

Das ist nicht ganz richtig. Richtig ist ...

 

,,,das zukünftige EU-Widerrufsrecht fordert, dem Kunden (im Shop) ein "Muster-Wiederrufsformular" zur Verfügung zu stellen.

 

Es KANN im Shop sein, es kann separat gemailt oder der Ware beigelegt werden etc...

 

Der Roemer



#3 Wolfgang Schmerge

Wolfgang Schmerge

    SmartStore AG

  • Administrators
  • 2454 Beiträge

Geschrieben: 28 May 2014 - 14:01

Hallo,

 

weitere hilfreiche Tipps und Infos gibt es in diesem Beitrag:

http://community.sma...014/?hl=trusted

 

Liebe Grüße

 

Wolfgang


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In dem folgenden BLOG findet man interessante Tipps & Tricks zum Thema "Smartstore":

http://community.sma...t-tipps-tricks/

 


#4 Pumuckel

Pumuckel

    Erfahrener Benutzer

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  • 268 Beiträge

Geschrieben: 28 May 2014 - 19:12

Hallo Roemer,

 

das habe ich anders verstanden. Es muß kein Onlineformular zur Verfügung gestellt werden, sehr wohl aber doch das Musterformular. Wie könnte es denn sonst - wie gefordert - ind die Widerrufsbelehrung verlinkt werden.

 

Gruß Fred


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#5 sweetnothing

sweetnothing

    SmartStore Valuable Partner - Moderator

  • Administrators
  • 14387 Beiträge

Geschrieben: 29 May 2014 - 10:40

Hallo Fred
 
siehe Modul Muster Widerrufsformular bzw. Modul Muster Widerrufsformular 5

 

Liebe Grüße

Adelheid


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#6 Pumuckel

Pumuckel

    Erfahrener Benutzer

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  • 268 Beiträge

Geschrieben: 29 May 2014 - 14:04

Hallo Adelheid,

 

ja, kenn ich. Werde ich auch noch downloaden. Klar ist wie das Widerrufsformular aussehen muß. Nicht klar ist mir wie wann was genau zur Verfügung gestellt werden MUSS.

 

1. Online ausfüllbar KANN aber MUSS nicht (das ist wohl unstrittig). 

2. Wenn Online ausfüllbar, muß dann noch ein weiteres Musterformular zum ausdrucken auf der Website zur Verfügung gestellt werden?

3. Wenn nein und Online ausfüllbar, muß dann noch ein Formular nach Vertragsschluss per Mail oder im Warenpaket mitgegeben werden?

 

wenn´s ja diese Abmahnhaie nicht gäbe, würde ich das Thema nicht so eng sehen. 

 

Gruß
Fred


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#7 trx4

trx4

    Erfahrener Benutzer

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  • 306 Beiträge

Geschrieben: 30 May 2014 - 06:19

Hallo Fred,

 

laut Trusted Shop muss der Verbraucher schon vor Abgabe seiner Bestellung über das Muster-Widerrufsformular informiert werden. Dieses ist nicht zu verwechseln mit der Widerrufsbelehrung und muss unabhängig von der Art der Belehrung stets verwendet werden.

Außerdem muss das Widerrufsformular dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zu Verfügung gestellt werden!

Es bietet sich an, dieses unterhalb der Widerrufsbelehrung mit aufzuführen, sodass der Verbraucher das Widerrufs-Formular und das Widerrufsrecht in einem Dokument erhält.

 

Online-Formular:
 

Da der Kunde schon vor der Bestellung über das Muster-Widerrufsformular informiert werden muss, würde ich sagen, dass es Online als Formular oder als PDF-Datei zum Downloaden vorhanden sein muss. Ich würde das als reinen Text, ohne Formular-Funktion im Shop machen und dazu einen LINK mit PDF-Datei zum runterladen und ausdrucken anbieten. So kann der Kunde vor der Bestellung über beides informiert werden und zudem ist die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular in einem Dokument zusammengefasst.

 

Dauerhafter Datenträger:

 

Hier habe ich bei e-Recht24 gelesen, dass das Widerrufsformlar entweder auf Papier ausgedruckt der Warensendung beigelegt oder als E-Mail-Anhang (PDF-Datei zum ausdrucken) an die Rechnung gehangen werden kann.

 

Den Widerruf online auszufüllen ist also ein KANN, den Widerruf dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zukommen zu lassen ist ein MUSS.



#8 Roemer

Roemer

    Senior Benutzer

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Geschrieben: 30 May 2014 - 09:19

@ trx4

 

Für das obige Posting droht Dir eine Abmahnung durch Trusted Shops ;-). Der folgende Satz ist schlicht falsch

 

"laut Trusted Shop muss der Verbraucher schon vor Abgabe seiner Bestellung über das Muster-Widerrufsformular ..."

 

 

Und dieser Satz ist zumindest unvollständig

 

"Außerdem muss das Widerrufsformular dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zu Verfügung gestellt werden!"

 

Es fehlt folgender nicht ganz unwichtige Halbsatz:

 

"Macht der Verbraucher von der Möglichkeit des Online-Widerrufs Gebrauch ....."

 

 

Ich gehe jetzt mal davon aus, daß Du nicht TS zertifiziert bist und die Muster von TS nicht kennst.

 

Der Roemer



#9 sweetnothing

sweetnothing

    SmartStore Valuable Partner - Moderator

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  • 14387 Beiträge

Geschrieben: 30 May 2014 - 09:34

Hallo
 

auf einem dauerhaften Datenträger

Das ist ein Blatt Papier auch. Oder wollt ihr dem Kunden eine CD mitschicken, wo das Widerrufsformular als pdf drauf ist, damit er sich das ausdrucken kann? :rolleyes:

 

Liebe Grüße

Adelheid


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#10 trx4

trx4

    Erfahrener Benutzer

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Geschrieben: 30 May 2014 - 10:16

Hallo Roemer,

 

das ist ein Absatz aus dem Whitepaper, den sich jeder auf der Website von TS als PDF-Datei runterladen kann, auch ohne Mitglied zu sein.



#11 sweetnothing

sweetnothing

    SmartStore Valuable Partner - Moderator

  • Administrators
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Geschrieben: 30 May 2014 - 11:28

@ Roemer
 
das steht tatsächlich so drin:
 

Nach neuem Recht muss der Verbraucher außerdem vor Abgabe seiner Bestellung über das Muster-Widerrufsformular informiert werden.[...]Außerdem muss das Widerrufsformular dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.


http://www.trustedsh...hrung_Waren.pdf, Seite 12.
 
Liebe Grüße
Adelheid


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#12 Roemer

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    Senior Benutzer

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Geschrieben: 30 May 2014 - 11:38

Das steht in meinem TS-Dokument:

 

Muster-Widerrufsformular
Damit der Verbraucher eine solche unmissverständliche Erklärung abgeben kann, muss ihm das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden, welches er verwenden kann, aber nicht muss.
Außerdem kann dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt werden, dass er das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auf der Website des Händlers online ausfüllen und absenden kann. Dieses Online-Formular muss nicht zwingend so gestaltet sein wie das Muster-Widerrufsformular. Macht der Verbraucher von der Möglichkeit des Online-Widerrufs Gebrauch, muss ihm der Eingang des Widerrufs unver-züglich auf einem dauerhaften Datenträger (also z. B. per Mail) bestätigen werden.



#13 Roemer

Roemer

    Senior Benutzer

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Geschrieben: 30 May 2014 - 11:47

Dieses Formular ist ein MUSS. Und es wird in der neuen WRB erwähnt. Insofern wird der Käufer dort doch bereits darauf hingewiesen - also vor dem Kauf (wenn er es denn liest).

 

Ob er es dann online oder offline erhält ist wurscht.

 

Der Roemer



#14 trx4

trx4

    Erfahrener Benutzer

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Geschrieben: 30 May 2014 - 12:17

@Adelheid

 

wie machst du das mit dem zitieren oder Copy/Paste hier im Forum? Bei mir geht das nicht.

 

@Roemer

 

Deine Aussage kann ich so nicht nachvollziehen :>Ob er es dann online oder offline erhält ist wurscht.<

 

Wenn ich das Whitepaper richtig verstehe, dann ist

  1. Ein Hinweis auf Widerrufsrecht + Muster-Formular VOR dem Kauf Pflicht.
     
  2. TS: Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Formular MÜSSEN dem Verbraucher auch auf einem dauerhaften Datenträger, also auch als Anhang zur Bestellbestätigungs-Mail übermittelt werden.

    Darunter verstehe ich einen Ausdruck auf Papier, der der Warenlieferung beiliegt oder eben der oben genannte Mail-Anhang, den der Kunde ausdrucken kann.
     
  3. Ein Online-Muster-Formular KANN, aber MUSS nicht vorhanden sein. Ist es aber vorhanden, muss der Eingang des Widerrufs dem Kunden unverzüglich bestätigt werden.

Ein "Offline ODER Online ist wurscht" sehe ich da nicht.. -> siehe Punkt 2. ;)



#15 sweetnothing

sweetnothing

    SmartStore Valuable Partner - Moderator

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Geschrieben: 30 May 2014 - 14:17

Hallo Jörg
 
indem ich
- auf den Zitatbutton klicke
- dann auf den Schalter ganz links oben klicke, damit das Textfeld als Rohansicht zu sehen ist

- da den kopierten Text einfüge

- und wieder zurückschalte.

 

Liebe Grüße

Adelheid


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#16 Pumuckel

Pumuckel

    Erfahrener Benutzer

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Geschrieben: 02 June 2014 - 22:16

Roemer und Jörg sagt Ihr nicht das gleiche?

 

EIN Formular im Shop MUSS vorhanden sein, es KANN Online ausfüllbar sein - kann aber auch vom Kunden ausgedruckt werden.
(also schon  "wurscht" )

 

plus  

Ein 2tes Exemplar in der Bestellbestätigung ausdruckbar  oder stattdessen als Papierausdruck in der Warenlieferung.

 

Einverstanden?  

Nicht weiter die TS Texte zitieren. Kennt jeder, versteht aber jeder anders. Möglichst nur die geplante eigene Vorgehensweise posten..

 

Gruß Fred


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#17 Roemer

Roemer

    Senior Benutzer

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Geschrieben: 03 June 2014 - 08:57

grmpf ..... es muss kein Formular im Shop sein !!!

 

In der neuen WRB steht im 3. Absatz, daß es für den Kunden ein Formular gibt.

Damit ist der Kunde vor dem Kauf informiert, daß es eines gibt - er es aber übrigens nicht nutzen muß.

 

Sofern der Händler das Formular in den Shop integriert, muß er dem Kunden einen Link dorthin mitteilen

Sofern der Händler das Formular NICHT in den Shop integriert, muß er es dem Kunden auf anderem Wege zur Verfügung stellen.

Zum Beispiel mit der Bestellbestätigung oder mit einer separaten Mail oder mit der Ware ... etc.



#18 Pumuckel

Pumuckel

    Erfahrener Benutzer

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Geschrieben: 03 June 2014 - 20:30

aha, alle Klarheiten sind jetzt endlich beseitigt.

 

Magst Du für die ganz Begriffsstutzigen, wie mich, mal schreiben wie Du es konkret umsetzten wirst.

 

Gruß Fred


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#19 Chris_tian

Chris_tian

    Senior Benutzer

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Geschrieben: 05 June 2014 - 19:29

Hat sich schon einer der .NET Nutzer gedanken über ein Formular gemacht? Bzw. jemand einen Tipp, wie ich das lösen könnte?

 

Retouren können ja nur registrierte Kunden einreichen.

 

Grüße

Christian


CS BikeWear


#20 Wolfgang Schmerge

Wolfgang Schmerge

    SmartStore AG

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Geschrieben: 06 June 2014 - 07:06

Hallo Christian,

 

du kannst entweder zu einem PDF-Formular oder zu einem Onlineformular aus deinem Shop verlinken.
Dazu nutzt du am besten ein neues Inhalts-Widget. Dies kannst du dann in deiner gewünschten Widget-Zone veröffentlichen.

Ich habe bereits den Wunsch an die Entwickler weitergegeben für die nächste Version ein Online-Formular einzubauen.

 

Liebe Grüße

 

Wolfgang


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