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Neue Abmahnwelle


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1 Antwort zu diesem Thema

#1 templer

templer

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  • 1937 Beiträge

Geschrieben: 20 March 2013 - 17:20

20.03.2013

Achtung: Neue Massenabmahnungen wegen Verletzung der Informationspflichten

Die Firma „Order Online Inc.“ mit Sitz in den USA hat sich mit der Hamburger Anwaltskanzlei Bode & Partner zusammengetan und zahlreiche Online-Shops herausgesucht, um diese kostenpflichtig abzumahnen.

Die Abmahnerin betreibt Online-Shops beispielsweise unter www.usaproductsshop.com sowie unter http://restpostenverzeichnis.info.
Die mit der Abmahnung beauftragte Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei die Frist von lediglich 5 Tagen hierfür auffällig kurz bemessen ist. Bei den uns vorliegenden Sachverhalten werden die Streitwerte mit 20.000,00 € angesetzt und eine Gebühr in Höhe von 770,00 € verlangt.
Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Fälle in die Hunderte gehen könnte.
Den Betroffenen wird zum einen vorgeworfen, die Ihnen obliegenden Informationspflichten nicht zu erfüllen. Das betrifft vor allem die Pflicht des Verkäufers, dem Verbraucher die wesentlichen Merkmale der Ware, die Gegenstand des Vertrages werden, vor Abgabe der Vertragserklärung klar und verständlich mitzuteilen.
Zum anderen verstoße die Internetseite der Betroffenen gegen die sogenannte Button-Lösung. Nach dieser Vorschrift ist der Online-Händler verpflichtet, die Bestellsituation so zu gestalten, dass für den Verbraucher deutlich wird, dass er mit Betätigen des Buttons eine Art „Unterschrift“ unter seine Bestellung gibt, denn als solche soll der Button fungieren.
Die Abgemahnten Unternehmer verwendeten diese Formulierungen aber wohl noch nicht, sondern benannten Ihre Bestell-Buttons z.B. mit „Bestellung absenden“, „jetzt bestellen“ oder „Weiter“. Diese Bezeichnungen sind mit Inkrafttreten der sog. Button-Regelung am 01.08.2012 nicht mehr zulässig.
Fazit:
Zur Vermeidung eigener Verstöße empfehlen wir dringend, die von Ihnen in Ihrem Shop angebotenen Artikel zu den wesentlichen Merkmalen zu kontrollieren.
Zu den „wesentlichen Vertragsinformationen“, auf die der Händler auf der Bestellseite hinweisen muss, gehören:

  • die wesentlichen Merkmale der Ware und/ oder Dienstleistung - also diejenigen Merkmale, die für den Kunden kaufentscheidend sind;
  • die Mindestlaufzeit des Vertrages bei dauernden oder regelmäßig wiederkehrenden Leistungen;
  • Gesamtpreis einschließlich aller Preisbestandteile (z.B. Entgelte für Leistungen Dritter, die zwingend in Anspruch genommen werden müssen, wie z.B. Flughafengebühren) und Steuern;
  • Anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten (z.B. Zölle bei Auslandsversand).
Quelle: http://www.onlinehae...spflichten.html
Grüße Kurt

"Wenn Du bemerkst, daß Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Indianisches Sprichwort)

#2 maximus.verus

maximus.verus

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Geschrieben: 21 March 2013 - 16:42

Macht Euch doch erst mal ein bisschen schlau, bevor hier die Pferde scheu gemacht werden.

Durchleuchtet mal diese "Abmahnschurken"

Das Impressum des Abmahners:

Impressum
Order Online USA, Inc.
109 E 17th St 25
WY 82001 Cheyenne
USA
legal.department@restpostenverzeichnis.info

Vertreten durch Lothar Kühnert
Registered in Cheyenne, WY 82001
Company No. 123456789 ?????

weiter unten:

Gratis Impressum von agb.de ????

..ende des Auszugs

Das scheint doch eine ganz billiger Abmahnfirma zu sein, da es hier in Deutschland aufgrund der Angst der Händler bez. der hohen Kosten bei einem Prozess, billig und schnell Kasse machen möchte. Natürlich gibt es noch zahlreiche andere Gründe, die gegen eine seriöse Firma in Cheyenne sprechen.

In Cheyenne befindet sich eine virtuallOffice Company, also ein Büroservice, der zugleich der Sitz dieser Firma ist.

Wie laut müssen die Glocken denn noch läuten ?

http://www.wyomingvirtualoffice.com/wyomingsecretaryofstate.htm

CONTACT
PRIMERA, INC.,
109 EAST 17TH, #25, CHEYENNE, WY 82001
FAX: 001.702.920.8824
WYOMING REGISTERED AGENT
INC., 109 EAST 17TH STREET,
SUITE 25, CHEYENNE, WY 82001

Bitte mit Impressum der Abmahnfirma vergleichen, es deckt sich. Ist das nicht merkwürdig ? Da auch die deutschen Gerichte nicht total hinter dem Mond urteilen, sollte allein dieser Hinweis schon genügen, die den Abmahnungen folgenden Klagen nicht zuzulassen.

Eine Sammelklage gegen diese Kanzlei, seine Mandantin und Meldung bei der Anwaltskammer wären die richtigen Schritte.

Von den Anwälten die uns helfen sollen, kann man doch eine korrekte anwaltliche Arbeit erwarten, gut recherchiert und messerscharf. Sollte die Empfehlung "Bezahlen und unterschreiben" kommen, sollte alles neu überdacht werden.

Es kann doch nicht sein, das man sich in ein Flugzeug setzt, in USA anonym ( wenn überhaupt ) eine Minifirma gründet mit einem Waren Lager das in die Millionen gehen müsste und sehr wahrscheinlich nicht existent ist, und dann hier in Deutschland eine Kanzlei damit beauftragt die deutschen Händler zu "melken".

Vermutlich wurde auch alles in Deutschland in einem Internetcafe, oder an einem offen WLAN der Bundesbahn ins Leben gerufen.

Ich bin jederzeit mit dabei, wenn Händler eine Sammelklage gegen die unklaren und unsicheren Rechtsräume der Bundesregierung und dieses total aus dem Ruder gekommenen Abmahnpraktiken an Angriff nehmen wollen.

In fast allen anderen Ländern gibt es diese Art des "Melkens" nicht. Als Nichtjurist könnte ich mir auch vorstellen, sämtliche Klagen dieser sog. "Juristen" als schwebend zu definieren, solange es kein Urteil gibt. Damit wäre Vielen geholfen.

Meines Wissens soll auch Transatlantische Freihandelszone als letztes Mittel gegen Chinas Aufstieg eingerichtet werden. Spätestens dann sollten auch diese Angelegenheiten angepasst werden.

Das sind womöglich die "schwarzen Schafe" des Anwalt Berufsstandes, und denen sollte das Handwerk gelegt werden. Die Ausrede, dass der Anwalt nur die Interessen des Mandanten zu vertreten und nicht zu hinterfragen hat, wird hier auf das Schärfste mißbraucht.

Ich würde die Abmahnung nicht unterschreiben, eine Klage der Klägering geht sicherlich ins Leere, ganz dumm sind die Richter ja auch nicht.

Kopf hoch.

Bearbeitet von maximus.verus, 21 March 2013 - 16:48,
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