Mindestbestellwert
#1
Geschrieben: 21 November 2008 - 10:38
Ich habe da mal eine Frage:
Ich habe bei mir im Online-Shop (http://www.schnitzerbedarf.de/) einen Mindestbestellwert von 40 Euro. Dies ist in den AGB gleich an erster Stelle angegeben.
Auch kann niemand weniger als 40 Euro bestellen, da dies das Kassensystem ja nicht zulässt.
Nun habe ich Heute einen Kunden, der mir mit Anzeige droht, da ich dies bei meinem Artikelseiten (also den Produkten selbst) nicht erwähne.
Er ist der vollsten Überzeugung, dass neben den Preisangaben, nicht nur die Versandkosten (oder ein Link dorthin) stehen muss, sondern auch, dass ein Mindestbestellwert in 40 Euro besteht.
Was haltet Ihr davon.
Meines erachten nur "leere Worte", oder?
Viele Grüße
Spangler Thomas
@smartstore-Team
erkundigt euch doch bitte mal.
#2
Geschrieben: 21 November 2008 - 11:00
in der ersten Zeile deiner AGB's, vollkommen aus! Weitere Informationen
findest Du u.U. im deutschen Fernabsatzgesetz (was ja in der Schweiz in der
Form nicht gilt).
Übrigens: Längst nicht mehr alles ist abmahnwürdig bzw. abmahnfähig.
Inzwischen sind deutsche Gerichte auch stellenweise auf den "Pfad der
Tugend" zurückgekehrt und geben Abmahnanwälten wenig Angriffsfläche.
Wenn du ganz sicher gehen willst auch was zukünftige rechtliche Belange
im professionellen eCommerce angeht empfehle ich Dir eine Mitgliedschaft
bei Trusted Shops, die Deine Onlienshop-Präsenz auch im Hinblick auf
rechtliche Konformität prüfen können.
Aber: Von einer Abmahnung war ja auch gar nicht die Rede. Dass ein
Einzelner mit so einer (dämlichen) Anzeige überheupt gehört wird halte
ich fast für ausgeschlossen. Man könnte die Information über den Mindest-
bestellwert auch bei den Versandkosten einfließen lassen.
#3
Geschrieben: 21 November 2008 - 11:45
Ich wollte Sie heute schon anrufen, habe jedoch die schlechte Nachricht gehört mit dem "Brand".
Sie schreiben, ich könnte die Information des Mindestbestellwert in die Versandkosten mit einfliesen lassen.
Wie meinen Sie das genau?
Bitte um Erklärung oder Anleitung.
Danke
Spangler Thomas
#4
Geschrieben: 21 November 2008 - 11:51
Der Römer
#5
Geschrieben: 21 November 2008 - 15:19
folgendermaßen: Seiten - oben links Kundeninfo - Versandkosten anwählen
(Doppelklick) und einen Absatzmodulcontainer einfügen oder einen bestehenden
entsprechend ändern.
#6
Geschrieben: 22 November 2008 - 20:20
stell' dir mal die Frage, warum der Kunde verärgert reagiert?
Kann es sein, dass der Kunde lange in deinem Shop seine Produkte zusammengesucht hat, um dann an der Kasse zu erfahren, dass er doch bitte für mindestens 40,00 € einzukaufen hat. Das ist nicht sehr kundenfreundlich!
Fairer wäre es, wenn du diesen Hinweis bereits auf der Startseite geben würdest.
Gruß
Peter
#7
Geschrieben: 22 November 2008 - 20:29
Ich habe mich gerade mal in deinem Shop umgeschaut. Der Hinweis auf dem Mindesbestellwert ist wirklich sehr versteckt.
Aber wirklich problematisch im Bezug auf Abmahnung ist deine Widerufsbelehrung.
Besondere Hinweise:
Bei unseren Angebots-Schnitzrohlingen in der schlechtesten Qualitätsstufe (3.Wahl) ist der Umtausch ausgeschlossen.
Bei Schnitzrohlingen in 2.Wahl erfolgt der Umtausch bzw. die Rücknahme grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
Verwende unbedingt die amtliche Widerrufsbelehrung!
Gruß Peter
#8
Geschrieben: 22 November 2008 - 23:24
ich habe mal eine Frage: Warum willst Du unter 40 Euro keine Artikel verkaufen?
Ich dachte immer "Kleinvieh macht auch Mist".
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe und Fanatiker immer so selbstsicher und die Klugen immer so voller Zweifel sind.
#9
Geschrieben: 23 November 2008 - 08:34
noch genialer wäre es, wenn Du Deine Kunden ermutigst mehr als EUR 40, auszugeben. Durch einen Rabatt zum Beispiel...
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"Es ist die Tiefe, aus der ein Wort kommen muss, wenn es wiegen soll!" D. Bonhoeffer
#10
Geschrieben: 23 November 2008 - 08:52
exakt die richtige Richtung!
Ich mache das z.B. über die Transportkosten.
Die sind bis 100 Euro Bestellwert 9,90 Euro und über 100 Euro 5,00 Euro
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe und Fanatiker immer so selbstsicher und die Klugen immer so voller Zweifel sind.
#11
Geschrieben: 08 January 2013 - 10:53
Kann mir jemand sagen, wo ich das eingebe, dass Bestellungen unter dem Mindestbestellwert gar nicht verarbeitet werden, bzw. die entsprechende Meldung kommt? Ich mache die Erfahrung, dass die Minibestellungen oft nicht bezahlt werden.
Vielen Dank und Gruss
Silvia
#12
Geschrieben: 08 January 2013 - 14:35
den Mindestbestellwert kannst du bei Setup > Allgemeine Shopeinstellungen > Mindestbestellwert einstellen. Die Meldung dazu findest du in den Inhaltstexten bei msg.basket-min-order-amount.
Liebe Grüße
Adelheid
Für Smartstore.biz 6: Themes Module Stilvarianten
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Wissenswertes: Smartstore Lexikon
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#13
Geschrieben: 08 January 2013 - 14:48
Du solltest dir überlegen, ob du wirklich einen Mindestbestellwert einführen willst. Das ist nicht sehr kundenfreundlich und verärgert Kunden, die wirklich nur eine Kleinigkeit benötigen. Das kannst du besser über gestaffelte Versandkosten regeln.
Grüße vom Chiemsee
Peter
#14
Geschrieben: 08 January 2013 - 17:48
Liebe Grüsse
Silvia
Hallo Silvia
den Mindestbestellwert kannst du bei Setup > Allgemeine Shopeinstellungen > Mindestbestellwert einstellen. Die Meldung dazu findest du in den Inhaltstexten bei msg.basket-min-order-amount.
Liebe Grüße
Adelheid
#15
Geschrieben: 08 January 2013 - 17:56
Danke für den Hinweis, ich werd's mir nochmals überlegen. Die Kunden, die nur ein Produkt bestellen sind auch oft Einmalbesteller und auch diejenigen, die man dann noch mahnen muss oder die gar nicht bezahlen. Und da ich aus dem Ausland importiere, muss ich schauen, dass das nicht zu einem Minusgeschäft wird mit diesen Minibestellungen.
Aber ich danke dir.
Liebe Grüsse
Silvia
Hallo Silvia!
Du solltest dir überlegen, ob du wirklich einen Mindestbestellwert einführen willst. Das ist nicht sehr kundenfreundlich und verärgert Kunden, die wirklich nur eine Kleinigkeit benötigen. Das kannst du besser über gestaffelte Versandkosten regeln.
Grüße vom Chiemsee
Peter
#16
Geschrieben: 22 March 2013 - 08:14
Das war natürlich zeitaufwändig und nervig. Nun haben wir bis zu unserem ursprünglichen Mindestbestellwert einen negativen Rabatt von 5 € als Mindermengenzuschlag eingegeben. Damit das im Warenkorb/Bestellbestätigung nicht komisch aussieht muss man da am Layout noch Änderungen vornehmen.
So haben wir letztes Jahr 200 Bestellungen unter Mindestbestellwert zumindest annähernd kostendeckend abgewickelt.
Nur so ne alternative Idee um Kunden nicht zu verärgern und den Umsatz zu steigern.
#17
Geschrieben: 22 March 2013 - 16:20
Das wichtigere dürfte aber die Rechtssicherheit sein, ohne einen Hinweis in der AGB oder bei den Versandkosten ... könnte das Probleme geben.Damit das im Warenkorb/Bestellbestätigung nicht komisch aussieht muss man da am Layout noch Änderungen vornehmen.
So haben wir letztes Jahr 200 Bestellungen unter Mindestbestellwert zumindest annähernd kostendeckend abgewickelt.
"Wenn Du bemerkst, daß Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Indianisches Sprichwort)