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GPSR: Details zur Darstellung der Herstellerinfos

"\r\n48758 "Ausrichtung von Preis Lieferzeit etc ...

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#1 stefanmueller

stefanmueller

    SmartStore AG

  • Administrators
  • 489 Beiträge

Geschrieben: 13 November 2024 - 14:03

Hallo zusammen, die neue EU-Produktsicherheitsverordnung wird wie bekannt im nächsten Monat scharf geschaltet, Stichtag ist der 13. Dezember, 11 Tage vor Heiligabend.

 

In dem Zusammenhang kamen noch mal Fragen zur konkreten Platzierung und Darstellung der geforderten Pflichtangaben auf. Also wie und wo die Herstelleradresse etc. dem Shopkunden konkret präsentiert wird.

 

Es gibt nämlich auf EU-Ebene heiße Diskussionen, welche Darstellungsarten zulässig sind und welche nicht oder vielleicht im Zeitablauf nachgenehmigt werden sollen.

 

Gute Nachricht: mit dem kommenden (kommerziellen) GPSR-Tool für Smartstore 6 lassen wir dem Shop Betreiber die Wahl, und bieten vielfältige Möglichkeiten an, die geforderten Hersteller-Infos und weitere Angaben am Artikel oder in Tabs anzuzeigen. Hier ein Auszug aus dem Blogbeitrag:

 

https://smartstore.c...eitsverordnung/

 

"Herstellerangaben und verantwortliche Person werden beim Hersteller gepflegt und automatisch beim Produkt angezeigt. Wahlweise als Absätze unterhalb der Langbeschreibung oder in zusätzlichen Tabs.

Bei der Tab-Darstellungsform kann der Shopbetreiber festlegen, ob ein, zwei oder drei Tabs eingefügt werden sollen."

 

Das leistet unsere GPSR_Arbeitshilfe für Smartstore 6:

  • Sie können festlegen, ob diese Infotexte direkt unterhalb der Artikelbeschreibung ausgegeben werden. Sieht der Shopkunde sofort, könnte aber zu Informationsüberflutung führen, will man vielleicht vermeiden wenn es geht.
  • Alternativ können die Infotexte in einem neuen Tab bzw. mehreren Tabs (die von unserem kommenden GPSR-Werkzeug automatisch angelegt werden) unter der Artikelbeschreibung etwas dezent verborgener erscheinen und sind für den Shopkunden, mit entsprechender Tab-Betitelung, trotzdem gut zu erkennen.

 

Sie haben also die Möglichkeit, die verkäuferisch optimalste Darstellung zu wählen, die dann gleichzeitig auch noch zu Ihren rechtlichen Vorgaben passt. Denn in jedem EU Land gibt es durchaus eigenständige Varianten, wie diese Vorschrift im Einzelnen ausgelegt wird. Auch das habe ich diese Woche aus Gesprächen mit Shopbetreibern gelernt. 

Wie gesagt, können Sie hier maximal flexibel auf die Situation reagieren!

Viel Erfolg!

 

Stefan Müller


Stefan