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Frage zur Rücksendung


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8 Antworten zu diesem Thema

#1 Designer

Designer

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Geschrieben: 27 July 2015 - 13:42

Hallo,

ich habe eine Frage zur Rücksendung von Waren. Wenn der Kunde die Ware als Brief oder Päkchen zurücksendet und die Ware verloren geht, wer haftet dann für den Schaden? Im Gesetz steht ja dieser Passus: Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

 

Gruss Designer



#2 mksdt

mksdt

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Geschrieben: 27 July 2015 - 16:18

Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

Was verstehst du an diesem Satz nicht ? Ist doch eindeutig.
;-)

M.f.G.
Mirko

 


#3 Designer

Designer

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Geschrieben: 27 July 2015 - 18:54

also kann man im Shop was bestellen und dann einfach behaupten, das es zurückgeschickt wurde und der Händler muss dafür haften??



#4 MediArt

MediArt

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Geschrieben: 29 July 2015 - 06:24

Du kannst vom Kunden einen Nachweis über den Versand der Ware einfordern - Paketscheinnummer. So lässt sich das ganz gut nachvollziehen. Ansprüche können dann ggfs. an das Logistikunternehmen gerichtet werden.


Grüßle, Marion

#5 Pumuckel

Pumuckel

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Geschrieben: 29 July 2015 - 10:22

wenn ein Kunde durchaus betrügen will ist man machtlos. Die Versandart kann nicht vorgeschrieben werden (Päckchen, Brief, Warensendung statt Paket). Behaupten das versendet wurde kann er immer, die Beweislast hat er nicht. Selbst ein kostenloser Rücksendeschein hilft nicht weiter, da er nicht benutzt werden muß. Ja selbst ein leeres Paket mit Paketscheinnummer wäre möglich, usw.

 

Gruß Fred


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#6 Designer

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Geschrieben: 29 July 2015 - 18:22

Wie bitte?

Das ist doch wohl ein Scherz.

Als Nachweis haben wir eine beliebige Quittung von der Post bekommen, die zu keiner Versandart passt.

Und nun?



#7 Chris_tian

Chris_tian

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Geschrieben: 30 July 2015 - 12:26

Je nach Wert der Ware, würde ich es einfach darauf ankommen lassen. Wenn du dir 100% sicher bist sogar Betrug unterstellen. Viele knicken ein, wenn vom Shopbetreiber Kontra kommt. Mit Amazon & Co. kann man sowas ja machen.

Ich würde mir nicht alles gefallen lassen.


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#8 MediArt

MediArt

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Geschrieben: 30 July 2015 - 12:58

Nochmal: Der Kunde muss BELEGEN (also nachvollziehbar), dass die Ware tatsächlich an dich verschickt wurde - Absender Adresse usw. Versandgewicht - alles das lässt sich doch anhand der Paketnummer abfragen.


Grüßle, Marion

#9 Pumuckel

Pumuckel

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Geschrieben: 04 August 2015 - 00:51

Nochmal: Kunde hat freie Wahl bei der Versandart (muß also kein Paketversand mit Trackingcode nutzen) UND Versandrisiko liegt beim Händler.

 

Ja, Kunde hat eine Nachweispflicht  Nur, wie ein glaubwürdiger Nachweis aussehen muß wurde im Netz zwar schon vielfach diskutiert, habe aber keinen rechtsgültigen Entscheid zu dieser Frage gefunden.

 

Klar kann man es "draufankommen lassen". Ist eine Risikoabwägung. Wenn der Kunde einen Rechtsbeistand einschaltet, kanns schnell teuer werden.

 

 

Gruß Fred


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