Ein Webshop, der seit 2014 nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt wurde, löste nach einer Datenschutz-Überprüfung eine erhebliche Strafzahlung aus. Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen personenbezogene Daten angemessen geschützt werden, und zwar nach aktuellem Stand der Technik.