Danke für den Link.
Ich habe mich noch einmal umgesehen. Allerdings ist für mich als Gesetzeslegastheniker alles sehr verwirrend.
Ich habe erfahren, das man zwischen
- Online-Schlichtungsplattform der Europäische Kommission
- neu erlassenen deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
unterscheiden muss.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss aktuell der Link zur Online-Schlichtungsplattform in den AGB's (und möglichst auch im Impressum) aufgeführt sein.
Beim Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) kann man sich wohl noch bis April 2017 Zeit lassen. Hierzu ist man jedoch nur verpflichtet, wenn man 10 Mitarbeiter hat. Andernfalls rechnet es sich durch die immensen Kosten für den Online-Händler nicht. Es sollte jedoch in den AGB's aufgenommen werden, dass man nicht teilnimmt.
Zum deutschen VSBG habe ich leider noch nichts gefunden. Hat jemand eine Idee, wie man eine Verweigerung der staatliche Streitbeilegung, bzw. Schlichtung formulieren könnte oder wo schon jemand seine AGB's entsprechend angepasst hat? Natürlich alles unverbindlich.
Danke im Voraus