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Annahme verweigert - Versandkosten?


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55 Antworten zu diesem Thema

#1 necessity

necessity

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Geschrieben: 03 January 2011 - 21:11

Hallo :)

Ich hatte vor ein paar Wochen eine Kundin, die per Nachnahme bestellt hat. Leider hat sie das Paket nicht angenommen.

Nun sind ja die Kosten für die Hin- und die Kosten für die Rücksendung (GLS berechnet mir dafür Gebühren) entstanden.

Am Telefon meinte sie noch, ich solle ihr eine Rechnung schreiben, sie würde diese natürlich bezahlen. Leider hat sie auf meine Rechnung (PDF per Mail) nicht reagiert.

Meine Frage: MUSS sie mir die Kosten (ca. 15 €) erstatten oder habe ich als Händler einfach Pech?

Viele Grüße,
Christina


PS: Frohes neues Jahr ;)

#2 Ed Morrell

Ed Morrell

    Erfahrener Benutzer

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Geschrieben: 03 January 2011 - 22:27

Hallo,

auch von mir ein frohes neues Jahr.

Und ja, du hast Pech gehabt.

#3 Uwe Bauch

Uwe Bauch

    Super V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 06:06

Moin,

die Frage stellt sich etwas anders. Man kann die Annahmeverweigerung als Widerruf ansehen. Dann bleibst Du als Händler auf den Versandkosten sitzen. Es sei denn, der Warenwert war unter EUR 40,00 und Du hattest die Information richtig in den AGB/ Widerruf eingebracht.
Gruss Uwe
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"Es ist die Tiefe, aus der ein Wort kommen muss, wenn es wiegen soll!" D. Bonhoeffer

#4 Pumuckel

Pumuckel

    Erfahrener Benutzer

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Geschrieben: 04 January 2011 - 12:59

Hallo,

Die Zahlartkosten der Nachnahme, müßte der Besteller theoretisch übernehmen. Ob durchsetzbar ist natürlich eine andere Frage. Da würde ich´s mal mit einer drohenden Mail versuchen. Mal klappt´s mal nicht.

Gruß Fred

Holzspielzeug gut und günstig:        jojotoys.de         fagusshop.de        ostheimershop.de

 


#5 Uwe Bauch

Uwe Bauch

    Super V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 13:46

müßte der Besteller theoretisch übernehmen


Warum?

.......
Gruss Uwe
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#6 Pumuckel

Pumuckel

    Erfahrener Benutzer

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Geschrieben: 04 January 2011 - 14:16

na weil nach meinem laienhaften Verständnis in der amtlichen Widerrufserklärung nur von der Rückgabe der Ware und Erstattung der Versandkosten, nicht aber der Zahlartkosten, die Rede ist. Ausnehmen würde ich den Fall, bei dem es keine andere Zahlart als Nachnahme gegeben hat. Kennst Du hierzu ein wirksames Urteil ?


Mal davon abgesehen, daß nicht widerrufen sondern durch das nicht abholen der Vertrag durch den Käufer einfach nicht erfüllt wurde.

Sind natürlich keine Rechts"räte" (wie heißt denn die Mehrzahl von Rat) sondern ein Tipp die Verluste durch solch unfaire Kunden zu minimieren.

Gruß Fred

Holzspielzeug gut und günstig:        jojotoys.de         fagusshop.de        ostheimershop.de

 


#7 Uwe Bauch

Uwe Bauch

    Super V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 14:20

na weil nach meinem laienhaften Verständnis


Davon gibt mehr als genug. Aber es hilft nicht weiter. Und über welche Beträge sprechen wir? Es lohnt sich einfach nicht...
Gruss Uwe
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#8 Pumuckel

Pumuckel

    Erfahrener Benutzer

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Geschrieben: 04 January 2011 - 16:14

Hallo Uwe,

nun mal nicht so arrogant, weißt genau daß hier keine Rechtsauskünfte gegeben werden dürfen und zurück zur Frage von Christina:

MUSS sie mir die Kosten (ca. 15 €) erstatten oder habe ich als Händler einfach Pech?


wenn der Widerrufstext im Shop korrekt ist, heißt der entsprechende Textabschnitt in den Widerrufsfolgen:

...zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.....

also: nix bezahlt, keine Versandkostenerstattung

und ich finde für 15EUR lohnt in diesem Fall der Versuch einer einschüchternden Antwortmail an den Kunden durchaus.

Gruß Fred

Holzspielzeug gut und günstig:        jojotoys.de         fagusshop.de        ostheimershop.de

 


#9 Uwe Bauch

Uwe Bauch

    Super V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 17:25

Hi Fred,

ich bin nicht arrogant. Auch bilde ich mir nicht ein eine (Rechts-) Beratung geben zu können. Auch muss ich keinen Kunden einschüchtern.

Seit wann kostet NN EUR 15,00?
Gruss Uwe
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"Es ist die Tiefe, aus der ein Wort kommen muss, wenn es wiegen soll!" D. Bonhoeffer

#10 templer

templer

    Profi

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Geschrieben: 04 January 2011 - 19:15

Seit wann kostet NN EUR 15,00?


Vermutlich bei GLS. ;) :)
Grüße Kurt

"Wenn Du bemerkst, daß Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Indianisches Sprichwort)

#11 Willi F.

Willi F.

    Super V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 19:39

Hallo Uwe,

Seit wann kostet NN EUR 15,00?

Stimmt! Die Frage ist berechtigt, denn NN kostet 19 Euro! Schon immer! :D


@Pumuckel

wie heißt denn die Mehrzahl von Rat

Ratten!

Wenn Du dem Richter klarmachen kannst, das "Zahlartkosten" nichts mit dem Versand zu tun haben, könntest Du damit durchkommen.
Die allgemeine Lebenserfahrung, auf die sich die Amtsrichter immer so gerne berufen, wird aber sicher gegen Dich sprechen.
Warum sonst ist der Versand per NN teurer als der Versand bei Vorkasse?

Man könnte die Versandkosten eventuell auf '0,00' stellen und statt dessen einen ... - hmm ... ähm... einen Mietkostenzuschuß oder Heizungskostenanteil o.ä. verlangen. Da wäre man dann komplett aus dem Schneider - oder? :D
Willi F.

Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe und Fanatiker immer so selbstsicher und die Klugen immer so voller Zweifel sind.

#12 Willi F.

Willi F.

    Super V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 19:43

@Uwe,
behältst Du jetzt dein derzeitiges Benutzerbild für alle Zeit?
Ich dachte es sei nur vorrübergehend.

Irgenwie sieht das aus, als wenn Dir jemand auf Golgatha das Kreuz geklaut hat und Du hast es nicht bemerkt... :o :blush: :o

Gehört hier nicht hin - ich weiß!
Willi F.

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#13 Pumuckel

Pumuckel

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Geschrieben: 04 January 2011 - 20:33

Hallo,

hab noch ein bisschen Urteile zum Thema gegoogelt, danach lassen sich wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit Zahlartkosten und Versandkosten tatsächlich nicht auftrennen.

Bleibe aber dabei, wenn einer seine Nachnahme nicht abholt dann ist es kein Widerruf sondern eine Stornierung. Und da schützt ihn auch kein Widerrufsrecht mehr - welches das berühmte Prüfen wie im Ladengschäft ermöglichen soll. Sondern er hat sich die Lieferung ja nicht einmal angesehen. Bin bestimmt kein Streithansel, aber das ist einfach unverschämt und das ärgert mich wirklich. Hab da nicht Uwe´s Abgeklärtheit. :)

Klar wenn er´s aus- und wieder einpackt, dabei noch die Verpackung beschädigt (im Falle eine Wasserbetts dies auch einmal befüllt) und es dann gar per Nachnahme zurückschickt ist er im Recht. Aber so war´s ja im obigen Fall nicht.

jetzt geht´s mir besser, wollte nur unbedigt das letzte Wort haben.

Gruß Fred

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#14 Shopworker.de

Shopworker.de

    V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 20:50

wollte nur unbedigt das letzte Wort haben.


Das können wir ändern ;-))

Gruß Stephan
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#15 Willi F.

Willi F.

    Super V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 20:51

Hallo Du Streithansel, :D

wollte nur unbedigt das letzte Wort haben


Deine AGB:

...haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen...

NN-Kosten sind keine regelmäßige Kosten - es gibt da also auch da Ausnahmen.

Ich würde eine Rücksendung per NN nie akzeptieren.
O.k. - wenn es nur ein paar Euro sind, lohnt sich kein Stress, aber man muss auch Prinzipien haben, um sich selbst noch in die Augen sehen zu können!

Das mit Deinem letzten Wort hat sich dadurch erledigt! :D





Wetten, jetzt kommt noch eine Antwort!
Willi F.

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#16 Security Tech

Security Tech

    Super V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 21:44

Das geht ja auch gar nicht, denn eine Nachnahme bedingt ja, das man zunächst mal was haben muss, das man per Nachnahme versenden kann.
In diesem Fall wurde die Annahme aber verweigert und somit wird die Ware an den Absender zurückgesendet, mit der Folge, das der ursprüngliche Absender nun ein Unfreies Paket zurückerhält und auch noch diese Kosten zu tragen hat.
Ich kotze da jedesmal über diese Dreistigkeit, die scheinbar durch die Rechtsprechnung gedeckt ist. Selbst wenn es da Möglichkeiten gäbe das in Rechnung zu stellen und einfordern zu können, so ist das angesichts der Summe völlig indiskutabel und genau das wissen diese Spezies oder spekulieren darauf.
Also heißt es hier Zähneknirschen, Aufregungspotential nach unten senken, schon alleine deshalb, damit man keinen Herzinfarkt deswegen erleidet und streicht einfach solche Kunden von seiner Liste.
Damit erreicht man zwar letztendlich auch nichts, aber wenn sich alles Shopbetreiber mal diesbezüglich konsequent erweisen würden, könnte man eventuell auch diese Pappenheimer gelegentlich mal treffen.
Gruß Joachim

#17 Willi F.

Willi F.

    Super V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 22:06

Hallo,
wir brauchen eine unabhängige Kundenbewertung!
Willi F.

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#18 Shopworker.de

Shopworker.de

    V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 22:06

Ich kotze da jedesmal über diese Dreistigkeit, die scheinbar durch die Rechtsprechnung gedeckt ist


Am krassesten fand ich neulich das Gerichtsurteil, wo ein Händler von Wasserbetten ein benutztes Wasserbett incl. Versandkosten zum vollen Preis zurücknehmen musste ... ohne Worte ...

...

Gruß Stephan
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#19 Security Tech

Security Tech

    Super V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 22:20

Das Grundsätzliche Problem ist, dass einfach keine Werte mehr vermittelt werden.
Deshalb denkt jeder, dass er machen kann was er will und solange die Rechtsprechnung das auch noch tolleriert oder gar noch unterstütz, wird sich daran nichts ändern.
Ist eben auch viel einfacher, auf die Schwarzen Schafe unseres Gewerbes zu verweisen und Presse mäßig effekthascherisch darauf herumzureiten und sich somit den Anschein zu geben sich für die armen schwachen und gänzlich doofen Mitbürger unserer Gesellschaft einzusetzen.
Da wird dann jedesmal aus eine Mücke ein Elefant gemacht und auf die gesamte Branche als potentielle Betrüger verwiesen.
Würden wir diesbezüglich eine Lobby haben, würde das so in dieser Art jedenfalls nicht so leicht möglich sein.
Am besten so eine Art Verkäuferorganisation im Stile der Verbraucherzentrale und dann eben auf Kunden eindreschen und Klage gegen Ungerechtigkeiten einreichen, wo immer es erforderlich ist.
Machen doch alle anderen auch. Nur bei uns klappt das nicht. Wurde eventuell auch noch gar nicht versucht so was ins Leben zu rufen.
Gruß Joachim

#20 Willi F.

Willi F.

    Super V.I.P

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Geschrieben: 04 January 2011 - 22:57

Hallo,

Würden wir diesbezüglich eine Lobby haben,...

In früherer Zeit habe ich gehofft, dass irgendwann TrustedShops so eine Funktion übernehmen könnte.
Seit der Einführung der "Shopbewertung" weiß ich, dass es da auch nur um die Kohle geht, um unsere Kohle.
Wir haben TS groß gemacht und jetzt wenden Sie sich gegen uns und wir werden von denen gemolken!

Ich wünschte, es käme eine junge frische Firma ... - Stop! Wunschdenken!
Es dreht sich alles, überall, nur noch um den schnöden Mammon!

Aber, wie sagt man doch so schön in den arabischen Staaten: Geld ist nicht alles!
Es gehören auch Aktien, Gold und Immobilien dazu!
Willi F.

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